1. Präambel
deister electronic entwickelt und produziert hochwertige elektronische Systeme und Lösungen. Als technologisch ausgerichtetes Unternehmen tragen wir Verantwortung für Menschen, Umwelt und Gesellschaft entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette.
Dieser Lieferantenkodex legt die grundlegenden Anforderungen fest, die wir an unsere Lieferanten, Dienstleister und weitere Geschäftspartner (im Folgenden zusammen „Lieferanten“) stellen. Er ist fester Bestandteil unserer Zusammenarbeit und bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle, langfristige Partnerschaft.
Unsere Lieferanten verpflichten sich, die in diesem Kodex beschriebenen Grundsätze einzuhalten, sie in ihren eigenen Organisationen zu verankern und – soweit angemessen – an ihre Unterlieferanten weiterzugeben.
2. Geltungsbereich und Zielsetzung
Dieser Lieferantenkodex gilt für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an deister electronic liefern oder in unserem Auftrag erbringen. Er umfasst insbesondere:
- Produzenten und Hersteller von Komponenten und Materialien
- Lieferanten von Handelsware
- Dienstleister (z. B. Logistik, Montage, IT-Services)
- Sonstige Geschäftspartner, die in unserer Lieferkette eine Rolle spielen
Ziel dieses Kodex ist es,
- menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu fördern,
- Umwelt- und Ressourcenschutz zu stärken,
- integres, gesetzeskonformes Geschäftsverhalten zu sichern,
- Datenschutz und Informationssicherheit zu gewährleisten sowie
- Qualität und Produktsicherheit in der Lieferkette zu unterstützen.
3. Grundsätze der Zusammenarbeit
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie:
- die in diesem Kodex festgelegten Standards einhalten und aktiv unterstützen,
- alle anwendbaren Gesetze und behördlichen Vorgaben befolgen,
- Risiken in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Umwelt, Integrität, Datenschutz und Qualität systematisch identifizieren und managen,
- eine offene, transparente Kommunikation mit deister electronic pflegen und
- kontinuierliche Verbesserungen in ihren Prozessen anstreben.
Lieferanten sollen geeignete interne Richtlinien, Verfahren und Kontrollen etablieren, um die Einhaltung dieses Kodex sicherzustellen.
4. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
4.1 Achtung der Menschenrechte
Unsere Lieferanten achten die international anerkannten Menschenrechte. Grundlage sind unter anderem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
4.2 Verbot von Kinderarbeit
- Kinderarbeit in jeglicher Form ist strikt untersagt.
- Es dürfen keine Personen beschäftigt werden, die das jeweils gesetzlich zulässige Mindestalter unterschreiten.
- Jugendliche Beschäftigte (gemäß lokaler Gesetzgebung) dürfen keinen gefährlichen, gesundheitsgefährdenden oder unangemessenen Arbeiten ausgesetzt werden und sind besonders zu schützen.
4.3 Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit
- Jede Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit ist verboten.
- Mitarbeitende dürfen nicht durch Gewalt, Drohungen, Täuschung oder andere Formen von Zwang zur Arbeit gezwungen werden.
- Mitarbeitende haben das Recht, ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung angemessener Fristen zu beenden.
4.4 Faire Entlohnung und Arbeitszeiten
- Löhne und Gehälter müssen mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen oder branchenüblichen Mindeststandards entsprechen und pünktlich gezahlt werden.
- Gesetzliche Vorgaben zu Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub sind einzuhalten.
- Überstunden sind nur auf freiwilliger Basis zulässig, angemessen zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen und dürfen nicht dauerhaft das normale Arbeitszeitmodell ersetzen.
4.5 Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
- Mitarbeitende haben das Recht, sich frei zu Vereinigungen oder Gewerkschaften zusammenzuschließen, ihnen beizutreten oder fernzubleiben.
- Das Recht auf Kollektivverhandlungen wird respektiert.
- Mitarbeitende dürfen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung oder Mitgliedschaft nicht benachteiligt oder diskriminiert werden.
4.6 Verbot von Diskriminierung, Belästigung und Misshandlung
- Jede Form der Diskriminierung – etwa aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, Alter, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft, Nationalität, sexueller Orientierung, Behinderung oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale – ist untersagt.
- Körperliche Bestrafung, Drohungen, psychische, sexuelle oder verbale Belästigung sowie sonstige Formen der Misshandlung werden nicht toleriert.
4.7 Gesundheit und Arbeitssicherheit
- Lieferanten gewährleisten ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das mindestens den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und relevanten Normen entspricht.
- Es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen (z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, persönliche Schutzausrüstung, Notfallpläne).
- Beschäftigte sind regelmäßig in Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zu schulen.
5. Umwelt- und Ressourcenschutz
Als Unternehmen im Elektronikbereich legt deister electronic großen Wert auf ressourcenschonende, umweltverträgliche Produkte und Prozesse. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
5.1 Einhaltung von Umweltgesetzen
- Alle einschlägigen Umweltgesetze, -verordnungen und -auflagen sind uneingeschränkt einzuhalten.
- Erforderliche Genehmigungen (z. B. für Emissionen, Abfallentsorgung, Lagerung gefährlicher Stoffe) sind einzuholen und aktuell zu halten.
5.2 Umweltmanagement und Ressourcenverbrauch
- Lieferanten sollen – wo angemessen – ein Umweltmanagementsystem etablieren (z. B. nach ISO 14001 oder vergleichbaren Standards) oder gleichwertige Strukturen aufbauen.
- Der Verbrauch von Energie, Wasser und Rohstoffen ist zu überwachen, zu dokumentieren und durch geeignete Maßnahmen laufend zu reduzieren.
5.3 Emissionen, Abfälle und Gefahrstoffe
- Emissionen in Luft, Wasser und Boden sind zu minimieren und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren und zu behandeln.
- Abfälle sind zu vermeiden, zu reduzieren, wiederzuverwenden oder zu recyceln. Nicht vermeidbare Abfälle müssen sicher und fachgerecht entsorgt werden.
- Der Umgang mit Gefahrstoffen hat nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Sicherheitsdatenblätter sind vorzuhalten, Risiken zu bewerten und Mitarbeitende entsprechend zu schulen.
5.4 Produktbezogene Umweltanforderungen
- Für an deister electronic gelieferte Produkte und Materialien sind alle relevanten chemikalien- und produktbezogenen Vorschriften einzuhalten (z. B. RoHS, REACH, WEEE, soweit anwendbar).
- Lieferanten stellen auf Anfrage Nachweise, Erklärungen oder Dokumentationen zu den verwendeten Stoffen und Materialien bereit.
6. Ethisches Geschäftsverhalten und Integrität
6.1 Einhaltung von Gesetzen und Regelwerken
- Lieferanten befolgen alle anwendbaren Gesetze und behördlichen Vorgaben ihres jeweiligen Tätigkeitsortes.
- Dazu gehören insbesondere Regelungen zu Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Geldwäschebekämpfung, Datenschutz, Exportkontrolle und Sanktionen.
6.2 Korruptionsbekämpfung und Interessenkonflikte
- Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung oder sonstiger unlauterer Beeinflussung ist verboten.
- Lieferanten dürfen keine unzulässigen Zuwendungen (z. B. Geld, Geschenke, Einladungen, Vorteile) anbieten, versprechen oder gewähren, um Entscheidungen unzulässig zu beeinflussen oder geschäftliche Vorteile zu erlangen.
- Mögliche oder tatsächliche Interessenkonflikte – etwa durch persönliche Beziehungen, Nebentätigkeiten oder Beteiligungen – sind offen zu legen und transparent zu handhaben.
6.3 Geschenke, Einladungen und sonstige Vorteile
- Geschenke und Einladungen an Mitarbeitende von deister electronic dürfen nur in einem angemessenen, sozial üblichen Rahmen erfolgen, dürfen nicht gegen geltende Gesetze oder interne Richtlinien verstoßen und keine unangemessene Einflussnahme bezwecken.
- Geldgeschenke oder vergleichbare Vorteile in Geldform sind grundsätzlich unzulässig.
6.4 Wettbewerb und Kartellrecht
- Lieferanten respektieren den freien und fairen Wettbewerb.
- Unzulässige Absprachen mit Wettbewerbern – etwa über Preise, Mengen, Märkte oder Kunden – sind strikt verboten.
6.5 Geldwäschebekämpfung
- Lieferanten treffen angemessene Maßnahmen, um zu verhindern, dass ihre Geschäfte zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.
7. Qualität, Produktsicherheit und Rückverfolgbarkeit
7.1 Qualitätsmanagement
- Lieferanten sichern die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen durch geeignete Managementsysteme und Prozesse (z. B. nach ISO 9001 oder vergleichbaren Standards) ab oder verfolgen gleichwertige Ansätze.
- Anforderungen und Spezifikationen von deister electronic sind sorgfältig zu prüfen und einzuhalten.
7.2 Produktsicherheit und Konformität
- Gelieferte Produkte müssen allen anwendbaren gesetzlichen Sicherheitsanforderungen, Normen und technischen Spezifikationen entsprechen.
- Erforderliche Konformitätserklärungen, Zertifikate und technische Dokumentationen sind bereitzustellen.
7.3 Rückverfolgbarkeit und Lieferkette
- Lieferanten stellen sicher, dass Herkunft und Zusammensetzung der von ihnen gelieferten Produkte und Komponenten angemessen dokumentiert und rückverfolgbar sind.
- Auf Anfrage von deister electronic sind Informationen zur Lieferkette und zu maßgeblichen Unterlieferanten bereitzustellen, soweit dies rechtlich zulässig und zumutbar ist.
7.4 Meldung von Qualitäts- und Sicherheitsproblemen
- Stellt ein Lieferant fest, dass gelieferte Produkte oder Dienstleistungen von vereinbarten Qualitäts- oder Sicherheitsanforderungen abweichen, informiert er deister electronic unverzüglich.
- Lieferanten arbeiten aktiv mit deister electronic zusammen, um Abweichungen zu analysieren und Korrektur- sowie Vorbeugemaßnahmen umzusetzen.
8. Datenschutz und Informationssicherheit
In der Zusammenarbeit mit deister electronic können vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten sowie technische und geschäftliche Geheimnisse ausgetauscht werden. Der Schutz dieser Informationen hat höchste Priorität.
8.1 Datenschutz
- Lieferanten halten alle anwendbaren Datenschutzgesetze ein (z. B. die Datenschutz-Grundverordnung der EU, soweit anwendbar).
- Personenbezogene Daten werden nur für legitime, rechtmäßige Zwecke und auf geeigneter Rechtsgrundlage verarbeitet.
- Es sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Zerstörung oder Veränderung zu schützen.
8.2 Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Alle nicht allgemein bekannten Informationen über deister electronic, unsere Kunden, Produkte, Technologien, Strategien und Prozesse sind vertraulich zu behandeln.
- Vertrauliche Informationen dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehung und ausschließlich für vereinbarte Zwecke genutzt werden.
- Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
8.3 Informations- und IT-Sicherheit
- Lieferanten treffen angemessene Maßnahmen, um ihre IT-Systeme, Netzwerke und Datenverarbeitungsprozesse vor unbefugtem Zugriff, Malware, Cyberangriffen und sonstigen Bedrohungen zu schützen.
- Sicherheitsvorfälle, die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit deister electronic oder auf gemeinsam genutzte Daten haben können, sind unverzüglich zu melden.
9. Einhaltung von Gesetzen, Exportkontrolle und Sanktionen
9.1 Allgemeine Gesetzes- und Regelkonformität
- Lieferanten stellen sicher, dass ihre Geschäftstätigkeit und die Belieferung von deister electronic jederzeit im Einklang mit den jeweils anwendbaren Gesetzen und behördlichen Vorgaben stehen.
9.2 Exportkontrolle und Sanktionen
- Lieferanten beachten sämtliche anwendbaren Regelungen zu Exportkontrolle, Zoll und Wirtschaftssanktionen.
- Es ist sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Ländern erfolgen, die durch einschlägige Sanktionslisten erfasst oder Beschränkungen unterliegen, soweit dies im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu deister electronic relevant ist.
- Auf Anfrage stellen Lieferanten deister electronic die zur Beurteilung exportkontrollrechtlicher Aspekte erforderlichen Informationen zur Verfügung.
10. Umsetzung, Überwachung und Abhilfe
10.1 Implementierung im Unternehmen und in der Lieferkette
- Lieferanten sind angehalten, die Grundsätze dieses Kodex innerhalb ihres Unternehmens durch geeignete Richtlinien, Prozesse und Schulungen zu verankern.
- Lieferanten sollen ihre eigenen Lieferanten und Geschäftspartner über vergleichbare Standards informieren und deren Einhaltung fördern.
10.2 Nachweise und Audits
- deister electronic ist berechtigt, sich – im gesetzlich zulässigen und angemessenen Rahmen – von der Einhaltung dieses Kodex zu überzeugen.
- Hierzu können unter anderem Selbstauskünfte, Fragebögen, Zertifikate oder Audits herangezogen werden.
- Audits werden nach angemessener Vorankündigung und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Lieferanten durchgeführt.
10.3 Meldung von Verstößen und Bedenken
- Lieferanten werden ermutigt, tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen diesen Kodex oder gegen geltendes Recht frühzeitig gegenüber deister electronic zu kommunizieren.
- Meldungen können über die bekannten Ansprechpartner bei deister electronic oder über die von deister electronic bereitgestellten Hinweiswege erfolgen.
- Hinweise werden – soweit rechtlich möglich – vertraulich behandelt. Niemand darf aufgrund einer gutgläubigen Meldung benachteiligt werden.
10.4 Reaktion auf Verstöße
- Stellt deister electronic Verstöße gegen diesen Kodex oder gegen anwendbare Gesetze fest, erwartet deister electronic, dass der Lieferant zeitnah geeignete Korrekturmaßnahmen einleitet und deren Umsetzung nachweist.
- Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen, bei fehlender Bereitschaft zur Abhilfe oder bei Verstößen gegen wesentliche Grundprinzipien behält sich deister electronic angemessene Konsequenzen vor, bis hin zur Einschränkung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung.
11. Schlussbestimmungen
Dieser Lieferantenkodex ergänzt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestehende vertragliche Regelungen zwischen deister electronic und dem jeweiligen Lieferanten. Bei Widersprüchen zwischen diesem Kodex und individuellen vertraglichen Vereinbarungen gehen letztere in der Regel vor, soweit sie strengere Anforderungen enthalten oder zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten sind.
deister electronic behält sich vor, diesen Lieferantenkodex bei Bedarf zu aktualisieren oder weiterzuentwickeln. Über wesentliche Änderungen werden die Lieferanten in geeigneter Form informiert.
Lieferanten werden gebeten, die Anerkennung und Einhaltung dieses Kodex schriftlich zu bestätigen und innerhalb ihres Unternehmens bekannt zu machen.
Stand / Version: 23.07.2026
Gültig ab / Effective as of: 23.07.2026
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