Ab dem 11. Dezember 2027 dürfen vernetzte Produkte in der EU nur noch mit cybersicherheitsgeprüfter CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Wer heute ein Zutrittssystem mit zehn Jahren Nutzungsdauer beschafft, sollte prüfen, wie der Hersteller Schwachstellenmanagement, Updates und Supportzeitraum regelt. Das ist zugleich Teil Ihrer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nach NIS2.
Die Meldepflicht erfasst nicht nur neue Produkte. Sie gilt auch für Produkte, die bereits vor Jahren in Verkehr gebracht wurden und noch im Markt sind. Ein Gerät, das 2018 ausgeliefert wurde und weiterhin verkauft oder betrieben wird, fällt darunter.
Für Betreiber heißt das: Sie sind auf die CRA-Fähigkeit ihrer Lieferanten angewiesen. Wer heute Sicherheitstechnik einkauft, sollte den Hersteller fragen können, wie er mit Schwachstellen umgeht, wie lange er Sicherheitsupdates bereitstellt und wie schnell er im Ernstfall reagiert.